
Klasse L
Zugmaschinen die nach Ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 Km/h und Kombinationen aus diesenFahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr asl 25 Km/h geführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwimndigkeit von nicht mehr als 25 Km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhägern.
Mindestalter:
16 Jahre
Theorie:
12x 90 min Grundwissen
2x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Bei Erweiterung:
8x 90min Grundwissen
2x Klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung:
Theorieprüfung
Keine praktische Prüfung