Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einer elektrischen Arbeitsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 Kw im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/hund einer elektrischen Arbeitsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nict mehr als 50ccm , die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrrad mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nenndauerleistung von 4 Kw im Falle von anderer Verbrennungsmotoren und elektrischen Arbeitsmaschinen. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als350 Kg betragen, ohne die Maße der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
keine
Theorie:
12x Grundwissen
2x klassenspezifischer Unterricht
Bei Erweiterung reduziert sich die Anzahl auf 6x Grundwissen und 2x klassenspezifischer Unterricht
Praxis
Übungsstunden nach den Grundsätzen der Fahrschülerausbildungsordnung (die Anzahl hängt von den persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung ab)
Prüfung:
Theorieprüfung
praktische Prüfung (55min)