Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW (48 PS) bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 Kw/Kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossenen Klassen:
AM
A1
Theorie:
12x 90 min Grundwissen
4x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist, nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse, kein Theorieunterricht vorgeschrieben. (Dies gilt auch für Altbesitzer mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4 )
Praxis:
Übungsstunden nach den Grundsätzen der Fahrschülerausbildungsordnung (die Anzahl hängt von den jeweiligen persönlichen Fähigkeiten und der Verkersauffassung ab).
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, dies gilt auch für "Altbesitzer" der Klasse 3 oder 4. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen das der Bewerber die Notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch nicht seit mindestens 2 Jahren ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert;
3 Überland, 2 Autobahn und 1 Beleuchtungsfahrt.
Prüfung:
Theorieprüfung
bei 2-jährigem Vorbesitz A1: Keine Theorieprüfung
Praktische Prüfung (min. 70 min)
Bei 2-Jährigem Vorbesitz A1: Praktische Prüfung (min 60 min)