Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 Kw und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre (bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2)
Eingeschlossene Klassen:
AM
A1
A2
Theorie:
12x 90 min Grundwissen
4x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Bei Erweiterung werden die Stunden auf 6x Grundwissen und 4x klassenspezifisch reduziert
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben
Praxis:
Übungsstunden nach den Grundsätzen der Fahrschülerausbildungsordnung (die Anzahl hängt von den jeweiligen persönlichen Fähigkeiten und der Verkehrsauffassung ab)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Bei min. 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben . Allerdings muss sich der Fahrlehrer davon Überzeugen das der Bewerber die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die Klasse A2 nicht seit min. 2 jahren oder will von der Klasse A1 direkt auf die Klasse A erweitern , ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten.
Praxis:
Theorieprüfung
Bei 2 Jährigem Vorbesitz A2: keine Theorieprüfung
Praktische Prüfung (min. 70 min)
Bei 2 Jährigem Vorbesitz A2: Praktische Prüfung (min. 60 min)